AGBs
Unsere Geschäftsbedingungen für eine faire Geschäftsbeziehung
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Es gilt nur, was schriftlich vereinbart wurde. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
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Liefertermine: Alle vereinbarten Termine gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei Überschreitung der Lieferfrist über den vorgesehenen Liefermonat hinaus, muss der Kunde dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung des Verkäufers bleibt vorbehalten. Beachten Sie bitte, dass bei Werbeanbringungen Liefertermine IMMER erst ab Druckfreigabe gelten.
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Kontrolle der Auftragsbestätigung und des Korrekturabzuges: Bitte kontrollieren Sie umgehend unsere Auftragsbestätigung bezüglich Änderungen der von Ihnen vorgegebenen Liefertermine und/oder der Werbeanbringungen, denn verspäteter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden!
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Änderungen der Artikelausführungen und Farbabweichungen: Verbesserte Kollektionsausführungen, Maße, Material- und Farbabweichungen gegenüber dem Original und/oder der Katalogabbildung behalten sich unsere Lieferanten vor. Diese Vorbehalte gelten auch für unsere Geschäftsbeziehung und sind somit keine Reklamationsgründe.
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Geringfügige Farbabweichungen bei Webeanbringungen, insbesondere bei Glas, Keramik und Porzellan, können produktionsbedingt nicht ausgeschlossen werden. Auch bei Doming verändert die Harzaufbringung häufig geringfügig den ursprünglichen Farbton. Farbabweichungen können auch durch die Artikelfarbe entstehen, wenn nur einfarbige Werbeanbringung bestellt wurde (z.B. Blauer Artikel mit gelben Druck = Gelb hat Grünstich). Bei unbestimmten Farbangaben, wie z.B. nur „Rot“, verwenden die Veredeler ein Standardrot. Sonst muss die Farbnummer und das Farbsystems angegeben und evtl. Farbzuschläge akzeptiert werden.
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Umtausch ist nur für möglich, wenn die Waren noch nicht veredelt und original verpackt sind. Die Frachtkosten für Anlieferung und Abholung / Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.
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Kein Musterrückgaberecht: Auf Mustersendungen besteht kein Rückgaberecht!
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Der Kunde ist verantwortlich, dass die von ihm eingereichten Vorlagen (Logos, Fotos, Druckvorlagen, etc.) nicht mit Rechten Dritter (Marken /Urheberrechte, etc.) behaftet sind. Der Kunde stellt den Verkäufer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
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Bei Artikeln mit Werbeanbringung ist aus technischen Gründen unter Umständen eine Mehr‑ oder Minderbelieferung von 5% bis 10% zur vereinbarten Menge möglich. Meist ist die Toleranz allerdings viel kleiner und stückgenaue Lieferung das Ziel.
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Bei Annahmeverzug hat der Verkäufer das Recht, in angemessenem Umfang Lagergeld zu erheben und, wenn das Lagergeld den Warenwert überschreitet, die Ware zu vernichten oder anderweitig zu veräußern.
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Der Verkäufer kann zurücktreten, falls der Kunde Verpflichtungen aus vorhergehenden Aufträgen nicht erfüllt hat.
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Ein Rücktrittsrecht hat der Verkäufer auch, wenn Hinweise auf Zahlungsrisiken beim Kunden vorliegen.
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Zahlungs- und Lieferbedingungen: Bei Aufträgen mit Veredelung oder individueller Herstellung (z.B. Doming, Button, Sonderanfertigungen) sind bei Neukunden 100 % Vorkasse bei Auftragserteilung zu leisten. Bei Dauerkunden mindestens 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung und die Restzahlung ist bei Auslieferung der Ware fällig. Bei Sonderanfertigungen, Groß- und Importaufträgen ist stets 100 % Vorkasse die Regelzahlungsbedingung! Andere Zahlungsbedingungen müssen ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich in der Auftragsbestätigung bestätigt worden sein. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen (30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung). Die Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, die zur Beitreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Inkassounternehmens entstandenen Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr, zuzüglich Auslagenpauschale gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu erstatten. Lieferbedingungen: Ab Auslieferungslager, Porto und Verpackung werden gesondert berechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist.
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Im Falle eines Falles gilt für Geschäfte mit Unternehmern
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Offensichtliche Mängel
der gelieferten Ware müssen unverzüglich, spätestens aber 3 Tage nach Erhalt, schriftlich beim Verkäufer reklamiert werden. Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Erhalt in angemessenem Umfang auf Mängel und Vollständigkeit untersuchen. Transportschäden müssen beim Empfang der Ware gegenüber dem Frachtführer zu Protokoll gegeben werden, gleiches gilt, wenn die Sendung unvollständig ist. Nicht sichtbare Mängel sind binnen einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Auslieferungsdatum schriftlich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Mängelrechte erloschen. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
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Im Falle einer mangelhaften Lieferung/Leistung hat der Kunde einen Anspruch auf Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung, die in angemessener Frist zu erfolgen hat. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, kann der Kunde wahlweise die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
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Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen uneingeschränkt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Verkäufers. Für auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Soweit der Kunde für vom Verkäufer zu vertretende Schäden Versicherungsleistungen endgültig erlangt hat, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen. Vorstehendes gilt nicht, soweit die Haftung des Verkäufers auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen beruht, in den Fällen einer Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz und soweit die Haftung des Verkäufers auf Garantiezusagen beruht, die nach ihrem Inhalt bezwecken, den Kunden gerade gegen den eingetretenen Schaden abzusichern.
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Sämtliche Mängelrechte des Käufers verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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Ist der Kunde Kaufmann oder hat der Kunde keinen Wohnsitz im Inland, bzw. ist ein Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Klage nicht zu ermitteln, so ist der Sitz des Verkäufers Erfüllungsort und Gerichtsstand. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.
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